Klasse B:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 u. A
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg
zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination die 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetes Fahren 17 Jahre
Einschluss: Klasse AM u. L
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