Klasse AM:
- zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als
50 ccm und nicht mehr als 45 km/h bbH und bei Elektromotoren max. 4kW Leistung.
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit nicht mehr als 45 km/h bbH, bei Verbrennungsmotor nicht mehr als 50 ccm u. max. 4 kW Nutzleistung, bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauer- leistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg Leermasse
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Keine
|