Start Führerscheinklassen

Klasse AM:

  • zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als
    50 ccm und nicht mehr als 45 km/h bbH und bei
    Elektromotoren max. 4kW Leistung.

 

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
    Leichtkraftfahrzeuge mit nicht mehr als
    45 km/h bbH, bei Verbrennungsmotor nicht
    mehr als 50 ccm u. max. 4 kW Nutzleistung,
    bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauer-
    leistung, bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
    nicht mehr als 350 kg Leermasse


Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss:
Keine

 
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