Klasse A1:
- Krafträder mit u. ohne Beiwagen mit einem Hubraum
von bis zu 125 ccm und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten
Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse AM
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