Klasse D1:
- Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 u. A, die
zur Beförderung von mehr als acht, jedoch nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt u. gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8m beträgt. Auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
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