Klasse T:
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr
als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h. Beim Fahren unter 18 Jahren nicht mehr als 40 km/h bbH. Auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse L
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