Klasse C1E:
- Kombination aus Kfz der Klasse C1 und Anhänger oder Sattelanhänger über
750 kg zG, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 12000 kg übersteigt.
- Kombination, die aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhänger oder Sattelanhänger 3500 kg überschreitet und die 12000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Einschluss: Klasse BE, sowie D1E bei Vorbesitz D1
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