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Klasse BE:

  • Kombination, die aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger
    oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
    des Anhänger oder Sattelanhänger 3500 kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 18 Jahre, bei begleitetes Fahren 17 Jahre

Vorbesitz: Klasse B oder Bf17

 
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