Klasse D:
- Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 u. A, die zur Beförderung von mehr
als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt u. gebaut sind. Auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse D1
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