Klasse L:
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bbH von nicht
mehr als 40 km/h; mit Anhänger nicht schneller als 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
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