Gefahrgutfahrerschulung Fortbildung nach GGVSE und ADR
Der Gesetzgeber schreibt Fahrern von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern alle 5 Jahre eine Fortbildung vor.
Inhalt der Fortbildung:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- IHK-Prüfung
Dauer der Ausbildung: --
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Termine: -folgen-
Die Gefahrgutfahrerschulung bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner TüV Nord - Schulungszentrum an!
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