Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger: (BKrFQV §3)
Für Umsteiger ist die Ausbildung und Prüfung im Umfang reduziert.
Wer ist ein Umsteiger?
- Fahrer/innen die ihre Tätigkeit von Güterverkehr auf Personenverkehr oder von Personenverkehr auf
Güterverkehr ausweiten und bereit eine entsprechende Grundqualifikation erworben haben.
- Fahrer/innen, die den Führerschein ( C1 oder "Alt Klasse 3" oder C) vor 10.09.2009 oder die den Bus-Führerschein
(D1 oder D) vor 10.09.2008 erworben haben und ihre Tätigkeit in den jeweils anderen Bereich ändern.
Die beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger wird durch Teilnahme an einer Schulung in unserer Fahrschule und anschließender theoretischen Prüfung bei der IHK erworben. Der Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch die Eintragung der “Schlüsselzahl 95” in den Führerschein.
Die Dauer der Schulung für Umsteiger beträgt 35 Stunden und beinhaltet 2,5 Stunden praktische Ausbildung.
Die Schulung und Prüfung kann auch vor der Führerscheinausbildung absolviert werden!
Kosten: auf Anfrage
Termin: -folgt-
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