Führerschein Klasse D:
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen? Mit der Ausbildung darfst du mit 23 ½ Jahren beginnen. Für Bewerber, welche die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in durchlaufen ist das Mindestalter 18 Jahre(bei Linienverkehr bis 50 km) ansonsten 20 Jahre. Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B.
Wie viele Theorieunterrichte muss ich besuchen? Du musst
- 6 Grundstoffunterrichte à 90 min und
- 18 Klassenspezifische Unterrichte à 90 min
besuchen.
- Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 reduziert sich
der Klassenspezifische Unterricht auf 12 Unterrichte à 90 min.
- Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse C oder D1 reduziert sich
der Klassenspezifische Unterricht auf 8 Unterrichte à 90 min.
Wie viele Sonderfahrten muss ich fahren? Es sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Bei Vorbesitz |
C
|
B oder C1 |
D1
|
|
bis 2 Jahre
|
Über 2 Jahre
|
Bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre |
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Grundausbildung |
14
|
7
|
45 |
33 |
20
|
Überland |
16 |
8 |
22 |
12 |
5 |
Autobahn |
8 |
4 |
14 |
8 |
5 |
Nachfahrt |
6
|
3
|
8 |
5 |
5
|
Wie viele Fahrstunden muss ich fahren? Die Anzahl der Fahrstunden ist von deinen Fähigkeiten abhängig und ist bei jedem Fahrschüler individuell verschieden. Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Dennoch möchtest Du nach deiner Ausbildung in der Lage sein, selbstständig und sicher ein Fahrzeug zu führen.
Welche Unterlagen muss ich besorgen? Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (bei Doppelklassen 2)
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs
- Kopie vom Ausweis (Vorder- und Rückseite)
- Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)
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