Führerschein Klasse C:
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen? Mit der Ausbildung darfst du mit 20 ½ Jahren beginnen. Für Bewerber, welche die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in durchlaufen oder die Grundqualifikation erworben haben ist das Mindestalter 18 Jahre. Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B. Man kann Klasse B und C auch gemeinsam erwerben.
Wie viele Theorieunterrichte muss ich besuchen? Du musst
- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Min. und
- 10 Klassenspezifische Unterrichte à 90 Min.
besuchen.
- Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder D1 reduziert sich
der Klassenspezifische Unterricht auf 4 Unterrichte à 90 min.
- Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D reduziert sich
der Klassenspezifische Unterricht auf 2 Unterrichte à 90 min.
- Bei gemeinsamen Ersterwerb der Klassen B u. C müssen
12 Grundstoffunterrichte absolviert werden.
Wie viele Sonderfahrten muss ich fahren? Es sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten à 45 min
- 2 Autobahnfahrten à 45 min
- 3 Nachtfahrten à 45 min
Bei Vorbesitz der Klasse C1:
- 3 Überlandfahrten à 45 min
- 1 Autobahnfahrten à 45 min
- 1 Nachtfahrten à 45 min
Bei einem gemeinsamen Erwerb der Klasse C+CE siehe Klasse CE!
Wie viele Fahrstunden muss ich fahren? Die Anzahl der Fahrstunden ist von deinen Fähigkeiten abhängig und ist bei jedem Fahrschüler individuell verschieden. Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Dennoch möchtest Du nach deiner Ausbildung in der Lage sein, selbstständig und sicher ein Fahrzeug zu führen.
Welche Unterlagen muss ich besorgen? Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (bei Doppelklassen 2)
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs
- Kopie vom Ausweis (Vorder- und Rückseite)
- Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)
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