Führerschein Klasse D1:
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen? Mit der Ausbildung darfst du mit 20 ½ Jahren beginnen. Man kann Klasse D1 und D1E auch gemeinsam erwerben.
Oder mit 17 ½ Jahren während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Wie viele Theorieunterrichte muss ich besuchen?
Du musst
- 6 Grundstoffunterrichte à 90 min und
- 10 Klassenspezifische Unterrichte à 90 min (bei Vorbesitz Klasse B)
besuchen.
- Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 oder C reduziert sich
der Klassenspezifische Unterricht auf 4 Unterrichte à 90 min.
Wie viele Sonderfahrten/Grundausbildung muss ich fahren?
Es sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Bei Vorbesitz |
C
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B oder C1 |
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bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre |
Bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre |
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Grundausbildung |
8 |
6 |
41 |
16 |
|
Überland |
8 |
4 |
19 |
8 |
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Autobahn |
4 |
2 |
12 |
4 |
|
Nachfahrt |
4 |
2 |
7 |
4 |
|
Wie viele Fahrstunden muss ich fahren? Die Anzahl der Fahrstunden ist von deinen Fähigkeiten abhängig und ist bei jedem Fahrschüler individuell verschieden. Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Dennoch möchtest Du nach deiner Ausbildung in der Lage sein, selbstständig und sicher ein Fahrzeug zu führen.
Welche Unterlagen muss ich besorgen? Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- 1 biometrisches Passbild (bei Doppelklassen 2)
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über 1. Hilfe-Kurs
- Kopie vom Ausweis (Vorder- und Rückseite)
- Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite)
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