Klasse A:
- Krafträder mit u. ohne Beiwagen mit mehr mals 50 ccm oder mehr als 45 km/h bbH
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr
als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- für Krafträder bei Direkteinstieg 24 Jahre
- bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahre
- für Trikes 21 Jahre
Einschluss: Klasse A2, A1 und AM
|